Freitag, 18. April 2014

Antidiskriminierung mal anders ?


Auch wenn es noch kein Urteil gibt, dann doch schon jetzt ein Eintrag zu einem Fall, der derzeit vor dem Supreme Court, d.h. dem obersten Gericht der USA verhandelt wird. Unter dem schoenen Namen „Sebelius v. Hobby Lobby“ geht es um nichts geringeres, als dass die Firma Hobby Lobby das Recht erhaelt, auf der Grundlage der religioesen Ueberzeugung ihrer Eigentuemer sich aus der Verpflichtung eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes fuer ihre Mitarbeiter herauszumogeln. Konkret handelt es sich um Folgendes: Die im Kontext von ‚Obamacare’ vorgesehene Krankenversicherungspflicht sieht vor, dass diese Verhuetungsmittel mit abdecken muss, waehrend die Eigentuemer der Firma geltend machen, dass die Nutzung eben dieser nicht mit ihren religioesen Prinzipien vereinbar ist und sie deshalb eine solche Krankenversicherung nicht anbieten wird. Mag ja alles ganz nett klingen, hat aber dennoch zumindest zwei kleine Schoenheitsfehler: Zum einen ist die Firma offensichtlich ueber ein wie auch immer geartetes Investment mehr oder minder direkt mit einem Pharmakonzern verbandelt, der eben genau diese produziert und anbietet und zum anderen stellt sich die Frage, ob die Firma oder vielleicht doch eher ihr Eigentuemer diese religioesen Vorbehalte hat und wieweit diese wirklich in solcher Konsequenz geschuetzt sein koennen. Zum ersteren laesst sich jawohl nur sagen, dass offensichtlich mal wieder religioese Ueberzeugung genau da aufhoert, wo es um moeglichen wirtschaftlichen Gewinn geht (wen wundert das eigentlich) und beim zweiteren wird es noch um einiges interessanter. D.h. wenn die Inhaber einer Firma eine Freistellung von allgemein gueltigen Gesetzen beantragen koennten, dann waere es ja nur eine Frage der Zeit, bis dieses auf beliebige Religionen und Pseudoreligionen ausgedehnt werden wuerde, d.h. heute Verhuetungsmittel, morgen Bluttransfusionen und ueber uebermorgen denken CIRF lieber gar nicht nach. Wie waere es z.B. mit einer ‚Religion’, die von vorneherein jegliche Schulmedizin ablehnt ? Wuerde sich damit die Krankenversicherung fuer deren Mitarbeiter ganz von alleine erledigen ? Oder wie waere es mit einer ‚Religion’, die nur eine Behandlung durch Personen gleichen Geschlechts, Augen- oder Hautfarbe erlaubt? (Sollte sich doch nicht allzuschwer argumentieren lassen, dass auch dieses eine religioese Ueberzeugung ist) Zu Ende gedacht, wuerde dies heissen, dass Diskrimierung jeglicher Art wieder zulaessig waere und zwar dann nicht laenger mehr als Diskrimierung, sondern als Ausuebung einer wie auch immer gearteten Religion. D.h. jegliche Untote wie der Klan und aehnliche koennte wieder ganz offen agieren und zwar aus dann geschuetzter ‚religioeser’ Ueberzeugung.  Wozu braucht man Segregation, wenn sich das auch anders erreichen laesst und mit einem einzigen Urteil des Supreme Courts koennten Jahrzehnte zumindest in der Theorie erfolgreicher De-Segregation dahin gegangen seien.
CIRF erwarten also gespannt das Urteil des Supreme Court und zwar auch dann, wenn es sie persoenlich vermutlich kaum betreffen wird.
Antidiskriminierungsgesetze europaeischen Stiles moegen zwar alles andere als perfekt sein, aber haben doch vielleicht auch ihren Grund.
Mann koennte natuerlich auch die Frage stellen, ob die USA einfach zu lange in bestimmten Regionen des Nahen Osten aktiv gewesen sind und jetzt eine Kombination aus Mullah-Regime und American Way of Life anstreben? Den religioesen Fanatismus aus Nahost mitsamt seiner in alle Lebensbereiche hereinreichenden Regelungen und Vorschriften und diesen dann mit dem Prinzip des amerikanischen Freedom kombiniert, bei der jeder selber entscheiden kann, was er denn tuen moechte, oder besser gesagt fuer die heutige USA jedes Unternehmen seine hoechst eigene religioese Ueberzeugung haben kann und diese zwangsweise direkt bzw. indirekt auf alle Mitarbeiter ausdehnen und anwenden darf...
 
„When fascism is coming to America
it will be wrapped in the flag and carrying a cross.“
(Sinclair Lewis)